NEU: ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ IST JETZT PFLICHT!

Ab dem 01. Oktober 2016 gilt eine neue Regelung bezüglich des Einbaus von  Überspannungsschutzeinrichtungen in Niederspannungsanlagen bei (Wohn-) Gebäuden, Büros und Schulen.


Durch die Änderungen der Normen DIN VDE 0100-443 und -534 müssen bei Planung von elektrischen Anlagen, Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden Anlagen Überspannungsschutzeinrichtungen installiert werden.

Neu in der DIN VDE 0100-443

Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD - engl. für Surge Protective Device) ist nun gefordert, wenn kurzzeitige Überspannungen (entstanden durch Blitzeinschlag oder Schalthandlungen) Auswirkungen haben können.


Dies gilt in besonderen bei:

Einzelpersonen oder bei Ansammlung von Personen z.B. in
(Wohn-)Gebäuden, Büros oder Schulen, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungsschutzkategorie I und II (z.B. Haushaltsgeräte oder empfindliche elektrische Geräte) installiert werden.

Neu in der DIN VDE 0100-534

Die fachgerechte Auswahl und Installation der Überspannungsschutzgeräte wird hier konkret geregelt.


Das Überspannungsschutzgerät muss hier so nah wie möglich am Einspeisepunkt der Elektroanlage vorgeschaltet werden. Sinnvoll ist die direkte Montage hinter dem Hausanschlusskasten oder, in neueren Sicherungsschränken, am 40mm-Sammelschienensystem.


Auch geregelt wird in der neuen Norm, die Wirksamkeit des Überspannungsschutzgerätes. Alle empfindlichen Geräte im Umkreis von 10m um den Überspannungsableiter sind abgesichert.


Bei allen weiteren Geräten sind zusätzliche Überspannungsschutzmaßnahmen  zu treffen.


Durch die neuen Normen ist daher in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten oder nach 14. Dezember 2018 fertiggestellten Gebäuden Überspannungsschutz vorzusehen!

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